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Schritte zum Kauf eines Eigenheims in Spanien für Ausländer

Schritte zum Kauf eines Eigenheims in Spanien für Ausländer

09.06.2021 |  Blog TM  | Dein neues Zuhause 

Lesezeit: 2 minuten

 

Sie haben sich zum Kauf eines Eigenheims in Spanien entschieden, aber wissen nicht, wie sie als Ausländer das ganze offiziell unter Dach und Fach bringen können? Keine Sorge. Dieser Post erklärt Ihnen Schritt für Schritt, was es zu beachten gilt, damit der Traum vom Eigenheim endlich wahr wird.

Zunächst ein wichtiger Unterschied: Erfolgt der Kauf im Namen einer Privatperson oder einer juristischen Person?

 

Privatpersonen aus EU-Staaten:

  1. Gültiger Reisepass
  2. Spanische Ausländeridentitätsnummer (NIE): ist am Tag der Beurkundung vorzuweisen. Es empfiehlt sich, die NIE beim Erwerb des Eigenheims zu beantragen.
  3. Bankkonto in Spanien: ist u. a. für die Überweisung der Zahlungen für Versorgungsdienste, Grundsteuer (IBI) und Gemeinschaftsausgaben erforderlich.
  4. Nummer des Bankkontos angeben, von dem die Zahlungen stammen.
  5. Ein fiskalischer Vertreter: ist für die Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde und die Versteuerung erforderlich.
  6. Übersetzungsdienste und Urkundenverwaltung.

 

Privatpersonen aus Nicht-EU-Staaten:

Privatpersonen aus Nicht-EU-Staaten haben dieselben Anforderungen zu erfüllen, müssen aber zusätzlich die Militärerlaubnis vorweisen.

Diese Erlaubnis ist für Objekte erforderlich, die in der Gegend von Orihuela Costa gelegen sind. Beantragung der Militärerlaubnis:

  1. Kopie der notariell beglaubigten und übersetzten Reisepässe der Käufer.
  2. Strafregisterauszug aller Käufer, mit beglaubigter spanischer Übersetzung eines beeidigten Übersetzers und Haager Apostille.

 

Juristische Personen aus EU-Staaten:

  1. Gültiger Reisepass der Vertreter.
  2. Spanische Ausländeridentitätsnummer (NIE) der Vertreter: ist am Tag der Beurkundung vorzuweisen. Es empfiehlt sich, die NIE beim Erwerb des Eigenheims zu beantragen.
  3. St-Id-Nr. (CIF) oder Kennkartendokumentation der Gesellschaft: jeweils vorschriftsmäßig übersetzt und mit Apostille. Nachweis des tatsächlichen Eigentums an der Gesellschaft für alle Privatpersonen, die mehr als 25 % der Aktien oder Anteile kontrollieren.
  4. Bankkonto in Spanien: ist u. a. für die Überweisung der Zahlungen für Wasser- und Stromversorgung, Grundsteuer (IBI) und Ausgaben des Eigentümerverbands erforderlich.
  5. Nummer des Bankkontos angeben, von dem die Zahlungen stammten.
  6. Ein fiskalischer Vertreter: ist für die Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde und die Versteuerung erforderlich.
  7. Übersetzungsdienste und Urkundenverwaltung.

Wie Privatpersonen aus Nicht-EU-Staaten müssen juristische Personen aus Nicht-EU-Staaten die Militärerlaubnis beantragen, falls das Objekt in der Gegend von Orihuela Costa gelegen ist.

 

Sie haben alle Pflichten und Anforderungen erfüllt und den Vorvertrag unterzeichnet? Dann ist jetzt der Moment der Kaufvertragsunterzeichnung gekommen, der die Zustimmung beider Parteien besiegelt. Was ist noch zu tun? Beide Parteien müssen sich auf eine Art der Bezahlung einigen und den Termin der Wohnungsübergabe festlegen. Danach folgt die Ausstellung der Hypothek und die Unterzeichnung der Urkunde.

Am Ende bleibt nur noch die ersehnte Schlüsselübergabe. Nun steht dem Genuss Ihres neuen Eigenheims von TM nichts mehr im Wege.

 

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