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Golden Visa ist eine besondere Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger, die die spanische Staatsbürgerschaft beantragen möchten und eine beträchtliche Kapitalanlage tätigen.
Anders als andere Arten von Aufenthaltsvisa dieser Art verlangt diese Erlaubnis nicht, dass man über 6 Monate pro Jahr in Spanien lebt. Mit Golden Visa ist dies nicht der Fall. Man kann sich auch während der gesamten Gültigkeitsdauer des Visums außerhalb Spaniens aufhalten.
Der Familiennachzug ist ein weiterer Vorteil von Golden Visa im Vergleich mit anderen Genehmigungen, wo dieser Prozess langwieriger ist. Für Familienangehörige des Anlegers mit Golden Visa gilt die Erlaubnis gleichermaßen.
Auch eine Arbeitserlaubnis für Anleger und Familienangehörige ist inbegriffen und die Laufzeit ist länger als bei anderen Aufenthaltserlaubnissen. Normalerweise gilt die Erlaubnis für ein Jahr und eine Verlängerung für zwei Jahre. Golden Visa gilt bei Beantragung für zwei Jahre und muss nur alle fünf Jahre verlängert werden.
Bedingungen für Golden Visa
Die wichtigste Bedingung für Golden Visa ist, dass eine Kapitalanlage von mindestens 500.000 € vor Steuern erfolgt. Wenn der Kauf des Eigentums auf mehrere Personen verteilt ist, so wird der Gesamtpreis individuell umgerechnet.
Eine weitere Möglichkeit ist der Kauf von Aktien oder Anteilen an einem spanischen Unternehmen oder die Eröffnung eines Bankkontos mit einem Guthaben von über 1 Million Euro bei einem spanischen Finanzinstitut. Auch das Halten von Staatsanleihen in Höhe von mindestens zwei Millionen Euro berechtigt dazu.
Schließlich bekommt man Golden Visa auch durch Anlagen in unternehmerische Projekte, die in Spanien entwickelt werden. Dafür muss das betreffende Projekt Arbeitsplätze schaffen, einen relevanten sozioökonomischen Beitrag für das Land leisten oder einen technologischen oder wissenschaftlichen Fortschritt bedeuten.
Weitere Bedingungen: