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Wichtige Infos zum gemeinsamen Pool

Wichtige Infos zum gemeinsamen Pool

24.06.2021 |  Blog TM  | LifeStyle 

Lesezeit: 2 minuten

 

Ein gemeinsamer Swimmingpool steigert den Wert von Wohnblöcken oder Einfamilienhäusern. Bei hohen Temperaturen im Sommer sorgt er für eine willkommene Abkühlung. Aber wie ist seine Nutzung gesetzlich oder anderweitig geregelt? Dieser Post klärt diese und weitere häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

 

Braucht ein gemeinsamer Pool Rettungsschwimmer?

Ob Rettungsschwimmer vorgeschrieben sind oder nicht ist von Region zu Region verschieden. In Valencia und Andalusien sind sie beispielsweise für Pools mit über 200 m2 Fläche obligatorisch. In Murcia hingegen erst bei einer Fläche ab 250 m2.

Wie viele Rettungsschwimmer erforderlich sind, hängt davon ab, wie viele Swimmingpools die Wohnanlage hat und wie weit auseinander sie liegen.

 

Braucht es eine interne Ordnung?

Der gemeinsame Pool unterliegt den Gesetzen von Regionen oder Kommunen. Die Besitzer können sich aber zusätzlich auch eigene Regeln geben. Diese sind zwar nicht vorgeschrieben, empfehlen sich aber für eine geregelte Nutzung der Anlagen.

Dieser internen Ordnung sollten alle Eigentümer zustimmen. Sie kann folgende Aspekte betreffen:

  • Nutzungszeiten
  • Nutzungsregeln
  • Anzahl Nutzer (einschließlich Besucher)
  • Kleiderordnung

Die Nutzungsordnung ist gut sichtbar am Eingang des Poolbereichs auszuhängen.

 

Kann Eigentümern der Zugang untersagt werden?

Natürlich kann es wie bei allen öffentlichen Gütern auch bei gemeinsamen Pools zu Streit kommen. Oft stellt sich daher die Frage, ob man einen Nachbarn von der Nutzung ausschließen darf.

Hier sind zwei Szenarien möglich:

Wie sieht es z. B. aus, wenn es sich bei den Nachbarn um Mieter handelt? Die Antwort ist, ja, auch Mieter dürfen den Pool nutzen. Der Eigentümer hat ihnen sein Nutzungsrecht abgetreten.

Aber was ist mit Nachbarn im Zahlungsrückstand? Die Generaldirektion für Register und Notariat erlaubt dies unter der Bedingung, dass die Eigentümergemeinschaft zustimmt. Allerdings ist dieses Verbot nicht gesetzlich durchsetzbar (siehe Wohnungseigentumsgesetz und Präzedenzfälle).

 

Gemeinsame Pools und Covid-19: Was ist zu tun?

Die Nutzung von Swimmingpools ist auch nach einem Jahr Pandemie ungeklärt. Fest steht, dass, wie auch bei vielen anderen Fragen zu diesem Thema, letztlich die Eigentümer entscheiden, wie der Pool zu nutzen ist.

Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Öffnung und Schließung des Pools sowie geeignete Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen angesichts der herrschenden Covid-19-Situation. Denkbar sind eine beschränkte Anzahl der Nutzer, Abstandsregeln, Maskenpflicht und Fiebermessung.

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