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Wenn Sie ein Haus, eine Garage oder ein Geschäftslokal besitzen, sind Sie verpflichtet, eine Reihe von Steuern zu zahlen. Die IBI (Impuesto de Bienes Inmuebles – Grundsteuer) ist eine davon.
Die IBI ist eine Steuer, die als direkte Steuer betrachtet wird und auf den Besitz von Rechten an jeglicher Immobilie erhoben wird. Sie ist Teil der Gemeindesteuern und wird von den Gemeinden erhoben. Das bedeutet, dass der Steuersatz je nach Gemeinde, in der sich die zu besteuernde Immobilie befindet, variiert.
Es gibt einige Arten von Immobilien, die von der Zahlung dieser Steuer befreit sind: Dazu gehören Gebäude im Besitz von öffentlichen Einrichtungen, diplomatische Gebäude, Eigentum der Kirche und von Organisationen wie dem Roten Kreuz, historisches Erbe oder Grundstücke der Eisenbahn.
Woher weiß ich, wie viel ich zahlen muss? Und wann muss ich bezahlen?
Wie bereits erwähnt, ist die IBI eine Steuer, die direkt von der Gemeinde abhängt, und es ist die Gemeinde, die entscheidet, wie viel zu zahlen ist.
Dies basiert auf dem Katasterwert der Immobilie, d. h. der Bewertung der Immobilie durch die Generaldirektion des Katasteramtes, die vom Finanzministerium abhängt, und u. a. die Lage, das Alter, die Bauqualität, die Ausgaben und die Kosten für das Grundstück berücksichtigt.
Auf diesen Katasterwert legt die betreffende Gemeinde einen Steuersatz fest, der auf jede Immobilie anzuwenden ist. Es werden Koeffizienten verwendet, die vom Finanzministerium festgelegt werden und durch das Gesetz über das lokale Finanzwesen vorgeschrieben sind.
Bei städtischen Immobilien ist es üblich, dass der Katasterwert zwischen 0,4 % und 1,3 % schwankt.
Genauso wie die Gemeinde bestimmt, wie viel Sie zu zahlen haben, bestimmt sie auch, wann Sie zahlen müssen. In einigen Gemeinden gibt es Nachlässe für eine Vorauszahlung. Und Vorsicht! Wenn Sie mit Ihrer Zahlung im Verzug sind, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.
Der letzte Aspekt, der bei der IBI zu beachten ist, ist die Frage, wer diese bezahlen muss, wenn Sie ein neues Haus kaufen. Die Antwort ist ganz einfach: Die Impuesto de Bienes Inmuebles (Grundsteuer) muss jedes Jahr von demjenigen bezahlt werden, der am 1. Januar Eigentümer der Immobilie ist.